1. Schwangerschaftsvorsorge
2. Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
3. Geburtshilfe (ausschließlich im Kreiskrankenhaus Stadthagen)
4. Wochenbettbetreuung
5. Hausbesuche nach ambulanter Geburt
6. Stillberatung
7. Craniosacrale Behandlung
Kostenübernahme:
Wichtig zu wissen ist für Sie, dass alle Krankenkassen verpflichtet sind, folgende Leistungen zu tragen:
- Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft
- Beratung & Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden
- Betreuung im Wochenbett
- Beratung und Hilfestellung in der Stillzeit
- Erste Schritte bei der Pflege und im Umgang Ihres Babys
Die von Ihrer Hebamme erbrachten Leistungen werden direkt mit der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Bei privaten Krankenkassen gibt es ein unterschiedliches Leistungsangebot um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett herum. Bitte fragen Sie diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse nach und lassen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit die Kostenübernahme schriftlich bestätigen.
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